Die Forschung und Entwicklung, die Vermarktung und Herstellung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen und die sonstige industrielle Betätigung auf dem Gebiet der Gesundheit, insbesondere zur Entwicklung, Vermarktung und Herstellung neuer Medikamente und Therapien zur Verhinderung oder Behandlung von Infektionskrankheiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Gerrit Dyken
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Sabrina Kuttruff-Coqui
Filderstadt
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Larry Edwards
Massachusetts
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.01./08.04.2021
Die Hauptversammlung vom 03.05.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 4 Abs. (3) Satz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung), § 8 Abs. (1) und Abs. (6) (Zusammensetzung, Amtsdauer und Vergütung), § 11 Abs. (2) und (3) (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 14 Abs. (3) (Ort und Einberufung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.05.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der AiCuris GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22253) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Grundkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 12.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ort und Einberufung), § 15 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. In § 16 (Verfahren, Niederschrift) Absatz 4 und Absatz 5 der Satzung wurden ersatzlos gestrichen.
Die Hauptversammlung vom 24. September 2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) Absätze 5 (Genehmigtes Kapital) und 7 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Weiterhin wurde § 8 Absatz 1 (Aufsichtsrat) der Satzung neu gefasst.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AiCuris Anti-Infective Cures GmbH, Wuppertal (HRB 26180) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2021 die in dem Vertrag bezeichneten Teile des Vermögens der AiCuris GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22253) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.07.2021 wirksam geworden.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. September 2025 hat den Vorstand der Gesellschaft gemäß den §§ 202 ff. AktG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. September 2030 durch Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ei Bezugsrecht einzuräumen. Gleichzeitig wurde das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 24. September 2025 bis zum 23. September 2030 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 5 der Satzung vom 28.01.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.01.2026 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss vom 28.01.2021 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu EUR 1.500.000,00 zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung durch den Beschluss vom 28.01.2021 bis zum 27.01.2026 gewährt wurden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss vom 28.01.2021 gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu EUR 6.000.000,00 zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ernächtigung durch den Beschluss vom 28.01.2021 bis zum 27.01.2026 gewährt wurden, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II).
Freitext
Lfd. Nr. 1 Spalte 6 b) 4. Absatz von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.