Handelsregister · HRB 20706

Chronologischer Auszug

AHT Agrar Handel Transport GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AHT Agrar Handel Transport GmbH

b)
Waldstetten
Geschäftsanschrift:
An der Hausener Straße 19, 89367
Waldstetten

c)
Der Betrieb eines Lohnunternehmen, der
Handel mit Agrargütern sowie die
Durchführung von Transporten.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Heideker, Johannes, Waldstetten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2021, zuletzt geändert am
06.02.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Ehingen Donau, Amtsgericht
Ulm HRB 745839) der Satzung beschlossen.
a)
13.09.2023
Roch

b)

Tag der ersten
Eintragung:
31.03.2021
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ulm vom 09.10.2023 (Az. 1 IN 223/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.10.2023
Baum
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 15.11.2023 (Az. 1 IN
223/23) aufgehoben worden.
a)
18.12.2023
Baum

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.