Spedition, Transporte sowie Einbau und Montage von genormten Baufertigteilen, darüber hinaus Herstellung und Vertrieb von künstlerisch gestalteten Gebrauchsgegenständen, insbesondere aus Keramin und anderen Materialien sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Claudia Ahrens
Nörten-Hardenberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Komplementärin an der Ahrens GmbH & Co. Hotel- und Gaststätten KG (Amtsgericht Einbeck HRA 1364)
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.07.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.1982 zuletzt geändert am 03.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 7 (Gesellschafterversammlung) und 13 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.