Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Axel Ahr
Großrosseln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.200,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 9.400 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages - auch mit einer redaktionellen Änderung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) - beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 4 Satz 1 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2025 mit der AHR Betriebsvorrichtungs GmbH mit Sitz in Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101087) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.