Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, die jeder alleinvertretungsberechtigt sind.
Satzung Blatt 104-109 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 08.04.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 455 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Satzung Bl. 170-173
Satzung Bl. 185 - 186 d.A.
Satzung Bd. II Bl.48 - 50 d.A.
Satzung
Satzung vom 02.11.1958 zuletzt geändert am 09.05.1998
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2010 hat die Satzung neu gefasst und dabei die Änderung in § 2 (Zweck), § 5 (Vorstand und Beirat), § 11 (Verwaltungsleiter (Geschäftsführung) und Stättenwart), § 12 (Mitarbeiterkreis), § 15 (Verlust der Mitgliedschaft) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.