Handelsregister · PR 381

Chronologischer Auszug

Ahlert, Kusch + Partner mbB · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ahlert, Kusch + Partner mbB

b)
Nürnberg

c)
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame
Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des
berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausübung von nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines
Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die
Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem
Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.
Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen
Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die
Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die
im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.
a)
Jeder Partner vertritt einzeln.

b)
Partner:
Ahlert, Sabine, Steuerberaterin, Fürth, *XX.XX.XXXX
Partner:
Ahlert, Thomas, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Leinburg,
*XX.XX.XXXX
Partner:
Kusch, Andreas, Steuerberater, Happurg, *XX.XX.XXXX
Partner:
Dr. Funk, Immo, Rechtsanwalt, Schwabach, *XX.XX.XXXX
a)
Partnerschaft
a)
18.12.2025
Peschel
2c)
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame
Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des
berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung von nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines
Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die
Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem
Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.
Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen
Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die
Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die
im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.
a)
02.01.2026
Peschel

b)
Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 2 c) von
Amts wegen berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.