Handelsregister · PR 381
Chronologischer Auszug
Ahlert, Kusch + Partner mbB · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ahlert, Kusch + Partner mbB b) Nürnberg c) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausübung von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. | a) Jeder Partner vertritt einzeln. b) Partner: Ahlert, Sabine, Steuerberaterin, Fürth, *XX.XX.XXXX Partner: Ahlert, Thomas, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Leinburg, *XX.XX.XXXX Partner: Kusch, Andreas, Steuerberater, Happurg, *XX.XX.XXXX Partner: Dr. Funk, Immo, Rechtsanwalt, Schwabach, *XX.XX.XXXX | a) Partnerschaft | a) 18.12.2025 Peschel |
| 2 | c) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung der Freien Berufe der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. | a) 02.01.2026 Peschel b) Eintragung laufende Nr. 1 Spalte 2 c) von Amts wegen berichtigt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.