Handelsregister · HRB 6541
Chronologischer Auszug
Ahlers AG · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ahlers AG b) Herford c) Die Herstellung , der Handel und die Vermarktung von Textilien und Bekleidung jeder Art, Kosmetikprodukten, Sportartikeln, Musik-,Theater-, Kunst- und Sportproduktionen und anderen Lifestyle- Produkten; die Gesellschaft kann Kunstobjekte kaufen und verkaufen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Handel mit Konsumgütern jeder Art zu betreiben. Die Gesellschaft kann ihre Produkte auch im elektronischen Handel (E-Commerce) über das Internet vermarkten. Die Gesellschaft kann Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Beteiligungen an Unternehmen, gleich welcher Art, erwerben, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann für verbundene Unternehmen oder Dritte Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung durchführen sowie sonstige Dienstleistungen für Unternehmen insbesondere der Textil- und Bekleidungsindustrie erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten sowie Untcnehmensverträge Jeder Art abzuschließen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. | 43.200.000,00 DEM | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Galling, Oliver, Herford, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Uebel, Konrad, Mössingen Leciejewski, Fred, Hiddenhausen Ahlers, Stella, Herford | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.11.1984 zuletzt geändert am 26.06.2003 b) Die Hauptversammlung vom 27.06.2001 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2006 höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 16.800.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Hauptversammlung vom 26.06.2003 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 12.000.000,00 Euro beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die bis zum 25.06.2008 von der Gesellschaft begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt, und ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. | a) 04.06.2004 Zimmermann b) Tag der ersten Eintragung: 13.03.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herford HRB 1511) getreten. Freigegeben am 04.06.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 794 - 808 SB |
| 2 | b) Vorstand aufgrund Übertragungsfehlers bei der Umschreibung zur Fortführung auf EDV von Amts wegen gem. § 319 ZPO ergänzt: Vorstand: Galling, Karl-Adolf, Kaufmann, Herford Vorstand aufgrund Übertragungsfehlers bei der Umschreibung zur Fortführung auf EDV von Amts wegen gem. § 319 ZPO ergänzt: Vorstand: Leder, Bruno, Auetal-Rolfshagen, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2004 Zimmermann | ||||
| 3 | Stammkapital aufgrund eines Übertragungsf ehlers bei der Umschreibung zur Fortführung auf EDV gem. § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt: 43.200.000,00 EUR | a) 20.09.2004 Kellert | ||||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Nach Änderung des Wohnortes und Ergänzung des Geburtsdatums: Uebel, Konrad, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2004 Maßmann | ||||
| 5 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Ahlers, Stella, Zürich, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Ahlers, Stella, Herford | a) 08.06.2005 Maßmann | |||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 09.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 09.06.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2010 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 16.800.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für etwaige Spitzenbeträge das Bezugsrecht auszuschließen. Soweit im Rahmen des genehmigten Kapitals stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden, sind diese mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von 0,13 Euro je Aktie sowie mit einer nicht nachzahlbaren Mehrdividende gegenüber den Stammaktien von 0,05 Euro je Aktie ausgestattet. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. | a) 25.07.2005 Frickemeier b) Beschluß Bl. 966 SB, Satzung Bl. 982-994 SB | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Galling, Karl-Adolf, Kaufmann, Herford | a) 11.10.2005 Maßmann | ||||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wolff, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 02.12.2005 Maßmann | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Sunderbrink, Karl Friedrich, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Uebel, Konrad, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2006 Koch | ||||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 26.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 21 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. | a) 23.08.2006 Becker b) Ges.-Beschl. Bl. 1006 - 1024 SB Satzung Bl. 1025 - 1038 SB | ||||
| 11 | a) Die Hauptversammlung vom 03.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 20.06.2007 Frickemeier | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Galling, Oliver, Herford, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Leder, Bruno, Auetal-Rolfshagen, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2007 Koch | ||||
| 13 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Kölsch, Karsten, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2007 Koch | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Galling, Oliver, Herford, *XX.XX.XXXX Leder, Bruno, Auetal-Rolfshagen, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2007 Koch | ||||
| 15 | Prokura erloschen: Galling, Oliver, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 18.07.2008 Koch | ||||
| 16 | a) Die Hauptversammlung vom 15.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachung, Datenfernübertragung) und die Aufhebung und Neufassung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.05.2008 unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2005 ermächtigt, bis zum 30. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 21.600.000,-- zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008 I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen; wenn die Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen, ausgegeben werden; das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 30 % des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt EUR 12.960.000,--) ausgeschlossen werden; wenn die Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je Aktie den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss kann in diesem Fall jedoch nur vorgenommen werden, wenn die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien zusammen mit der Anzahl eigener Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien überschreitet; soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien in dem Umfang zu gewährleisten, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsoder Wandlungsrechts zustehen würde. Soweit im Rahmen des genehmigten Kapitals stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden, sind diese mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von EUR 0,13 je Aktie sowie mit einer nicht nachzahlbaren Mehrdividende gegenüber den Stammaktien von EUR 0,05 ausgestattet. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. | a) 29.08.2008 Becker | ||||
| 17 | b) Geschäftsanschrift: Elverdisser Straße 313, 32052 Herford | a) Die Hauptversammlung vom 06.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Einberufung der Hauptversammlung), § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 22 (Stimmrecht und Beschlussfassung) beschlossen. | a) 11.09.2009 Frickemeier | |||
| 18 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gieselmann, Erich, Herford, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Sunderbrink, Karl Friedrich, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2010 Koch | ||||
| 19 | a) Der Vorstand der Gesellschaft hat am 09.12.2010 aufgrund Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 05.05.2010 die Einziehung von 399.686 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien sowie von 318.794 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Vorzugsaktien an der Gesellschaft, die die Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung am 15.05.2008 beschlossenen Ermächtigung erworben hat, in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung im Wege der entsprechenden Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital beschlossen ( 237 Abs. 3 Nr 3 AktG). Die Hauptversammlung vom 05.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien) beschlossen. | a) 20.04.2011 Wietfeld | ||||
| 20 | a) Die Hauptversammlung vom 05.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien) beschlossen. b) Der Vorstand der Gesellschaft hat am 09.12.2010 aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 05.05.2010 die Einziehung von 399.686 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien sowie von 318.794 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Vorzugsaktien an der Gesellschaft, die die Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung am 15.05.2008 beschlossenen Ermächtigung erworben hat, in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung im Wege der entsprechenden Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital beschlossen ( 237 Abs. 3 Nr 3 AktG). | a) 21.04.2011 Wietfeld b) Zum Zweck der Übereinstimmung zwischen chronologischem und aktuellem Registerausdruck ist die Eintragung fld. Nr. 19 hier nochmals von Amts wegen gem. § 319 ZPO erfolgt. | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Leciejewski, Fred, Hiddenhausen, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2011 Koch | ||||
| 22 | a) Die Hauptversammlung vom 03.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2012 unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals ermächtigt, bis zum 2. Mai 2017 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 21.600.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen; wenn die Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen, ausgegeben werden; das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 20 Prozent des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt EUR 8.640.000,00) ausgeschlossen werden; wenn die Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis je Aktie den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss kann in diesem Fall jedoch nur vorgenommen werden, wenn die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien zusammen mit der Anzahl eigener Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht übersteigt; soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder nach der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Soweit im Rahmen des genehmigten Kapitals stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben werden, sind diese mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von EUR 0,13 je Aktie sowie mit einer nicht nachzahlbaren Mehrdividende gegenüber den Stammaktien von EUR 0,05 je Aktie ausgestattet. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. | a) 06.06.2012 Wietfeld | ||||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 07.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 27.06.2013 Wietfeld | ||||
| 24 | b) Bestellt als Vorstand: Hilger, Jan, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2014 Koch | ||||
| 25 | Prokura erloschen: Leder, Bruno, Auetal-Rolfshagen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wolff, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2015 Droste | ||||
| 26 | b) Nicht mehr Vorstand: Hilger, Jan, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kessler, Ralf, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 12.11.2015 Droste | |||
| 27 | b) Bestellt als Vorstand: Borchert, Götz, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2017 Droste | ||||
| 28 | a) Die Hauptversammlung vom 03.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 02.05.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt 21.600.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2017/I). | a) 22.05.2017 Oesker | ||||
| 29 | b) Eintragung vom 22.05.2017 gem. § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 02.05.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt 21.600.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2017/I). | a) 25.01.2018 Oesker | ||||
| 30 | a) Eintragung lfd. Nr.16 Spalte 6 a) berichtigend ergänzt: Die Hauptversammlung vom 15.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachung, Datenfernübertragung) und § 4 (Grundkapital) beschlossen. | a) 28.06.2018 Oesker | ||||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 24.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 5 (Aktien), § 6 (Namensaktien), § 11 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung), § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 22 (Stimmrecht und Beschlussfassung) und § 25 (Gewinnverteilung) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2017 mit Änderung vom 24.04.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 02.05.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt 21.600.000,00 EUR zu erhöhen. | a) 29.06.2018 Oesker | ||||
| 32 | b) Nicht mehr Vorstand: Borchert, Götz, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2019 Droste | ||||
| 33 | a) Die Hauptversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Aktien), 11 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung (des Aufsichtsrates)), 15 (Beschlussfassungen des Aufsichtsrates), 16 (Aufsichtsratsausschüsse), 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) und 28 (Gründungsaufwand) beschlossen. | a) 02.05.2019 Oesker | ||||
| 34 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Scholten, Markus, Herford, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Gieselmann, Erich, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2019 Droste | ||||
| 35 | a) Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Ermächtigung durch § 27 der Satzung am 12.02.2020 die Änderung der Satzung in § 22 (Stimmrecht und Beschlussfassung) beschlossen. | a) 10.03.2020 Benölken | ||||
| 36 | a) Die Hauptversammlung vom 16.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. | a) 17.07.2020 Oesker | ||||
| 37 | b) Bestellt als Vorstand: Tabler, Simon, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Kölsch, Karsten, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2020 Droste | ||||
| 38 | a) Die Hauptversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 27.04.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt 21.600.000,00 EUR zu erhöhen. | a) 30.05.2022 Oesker | ||||
| 39 | b) Nicht mehr Vorstand: Tabler, Simon, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 23.12.2022 Droste | ||||
| 40 | b) Bestellt als Vorstand: Schulte-Angels, Anna-Lena, Rüthen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Stickan, Edgar, Löhne, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2023 Droste | |||
| 41 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 257/23) vom 24.04.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 26.04.2023 Dowe | ||||
| 42 | Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Kessler, Ralf, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Scholten, Markus, Herford, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Stickan, Edgar, Löhne, *XX.XX.XXXX | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 257/23) vom 15.07.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 24.11.2023 Droste |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.