Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Bauten, deren Vermietung, Verpachtung und Verkauf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt. Durch Beschluss kann jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Eine etwaige Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gilt insbesondere auch dann, wenn sich sämtliche Geschäftsanteile in einer Hand vereinigen, oder wenn die Vereinigung der Geschäftsanteile in der Hand eines Gesellschafters und der Gesellschaft erfolgt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sigrid Hohl
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma sowie in § 3 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma, § 3 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes sowie in § 6 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
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