die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ursula Tetzlaff
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2000 zuletzt geändert am 17.07.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2001 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,-- EUR auf 35.000,-- EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 25 + 26 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 12.07.2000
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ein alleiniger Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ges.-Vertr. Bl. 34 ff Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.