Die gemeinsame Nutzung des der Genossenschaft auf der Grundlage von Pachtverträgen von Mitgliedern und sonstigen Eigentümern zur Verfügung gestellten bzw. eigenen Bodens zum Zwecke der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Absatz und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Der Genossenschaft obliegt es, Dienstleistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion und deren Vermarktung stehen. Weiterhin ist zulässig die Vermietung und Verpachtung von eigenem Anlagevermögen, die Erzeugung regenerativer Energie und die Betreibung von Einhandelsgeschäften. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ines Neuberg
Langenleuba-Niederhain
Vorstand
Christian Els
Langenleuba-Niederhain
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 28.11.1991 zuletzt geändert am 20.11.2002
Die Generalversammlung vom 29.11.2005 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 11 (Rechte der Mitglieder), § 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 42 (Jahresabschluss).
Die Generalversammlung vom 29.10.2009 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 Zweck und Gegenstand.
Die Generalversammlung vom 21.10.2014 hat die Neufassung des Statuts beschlossen.
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die durch Teilung der LPG Pflanzenproduktion und Zusammenschluß mit der LPG T Langenleuba-Niederhain entstandene LPG Langenleuba-Niederhain ist unter Auflösung ohne Abwicklung als Agrarunternehmen am Leinawald eG neu gegründet. Die Genossenschaft ist Rechtsnachfolger der Agrargenossenschaft Langenleuba-Niederhain.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.10.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 5-18, 36 SB.
Statut Bl. 131 ff. SB;
Beschluss Bl. 153 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.