Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, die zunehmende Veredlung derselben, die Absatz- und Handelstätigkeit mit den Erzeugnissen, sowie Vermietung und Verpachtung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Donner
Nordharz/ OT Veckenstedt
Vorstand
Thomas Lindemann
Nordharz/ OT Wasserleben
Vorstand
Michael Wesche
Nordharz/ OT Wasserleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.1991 zuletzt geändert am 17.05.2002
Die Generalversammlung vom 18.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung und Ausscheiden durch den Eintritt in das gesetzliche Rentenalter), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 8 (Ausschluss), 9 (Auseinandersetzung), 10 (Rechte der Mitglieder), 11 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 18 (Willensbildung), 21 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 23 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 24 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Einberufung und Tagesordnung), 28 (Gegenstände der Beschlussfassung), 29 (Mehrheitserfordernisse), 31 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 37 a (Andere Ergebnisrücklage), 38 (Nachschusspflicht), 39 (Geschäftsjahr), 40 (Jahresabschluss), 41 (Verwendung des Jahresüberschusses), 42 (Deckung des Jahresfehlbetrages), 43 (Liquidation) und 44 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 20.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 5 (Kündigung und Ausscheiden durch den Eintritt in das gesetzliche Rentenalter), 7 (Ausscheiden durch Tod), 8 (Ausschluss), 9 (Auseinadersetzung), 10 (Rechte der Mitglieder), 11 (Pflichen der Mitglieder), 12 (Organe der Genossenschaft), 13 (Leitung der Genossenschaft), 15 (Aufgaben und Pflichen des Vorstandes), 16 (Zusammensetzung, Vertretung und Dienstverhältnis), 17 (Bevollmächtigter), 26 (Einberufung und Tagesordnung), 27 (Versammlungsleitung), 28 (Gegenstände der Beschlussfassung), 29 (Mehrheitserfordernisse), 30 (Entlastung), 31 (Abstimmung und Wahlen), 37 (Andere Ergebnisrücklagen (Beteiligungsfonds), 37a (Andere Ergebnisrücklagen), 39 (Geschäftsjahr), 40 (Jahresabschluss), 41 (Verwendung des Jahresüberschusses), 42 (Deckung des Jahresfehlbetrages) , 43 (Liqudation); 14 und 19-24 gestrichen; 25, 32-36, 38 und 44-46 umnummeriert, nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.02.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 233) getreten. Satzung Bl. 3-26 d. So.
Die Eintragung in lfd. Nr. 1 Sp. 6 b) war von Amts wegen zu löschen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.