Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Agrarflächen, einschließlich von Landwirtschaftlichen Betrieben und den damit zusammenhängenden Vermögensgegenständen im eigenen Namen, für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, die Errichtung, der Kauf und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung jeglicher Art, der Verkauf und der Handel mit Energie und Agrar-Rohstoffen sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Beratungs- und Dienstleistungen im Agrarsektor gegenüber Dritten sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ottmar Lotz
Wehrheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.11.2007
Die Hauptversammlung vom 11.08.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 20.000.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluß des Ausichtsrates vom 19.09.2008 ist die Änderung des § 5 Absätze 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist im Betrage vom 1.930.000,00 EUR durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 24.10.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs.1 (Gegenstand) und in § 15 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen.
Durch Beschluss derselben Hauptversammlung ist § 5 der Satzung (Grundkapital, genehmigtes Kapital) durch Einfügung eines neuen Abs.5 (Genehmigtes Kapital II) geändert worden. Der bisherige Abs.5 ist neu gefasst und nunmehr Abs.6.
Die Hauptversammlung vom 19.06.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 6 (Vertretung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.990.000,00 EUR auf bis zu 7.485.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss derselben Hauptversammlung wurde die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital) und 12 (Vergütung) beschlossen.
Die am 30.07.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 3.405.000,00 EUR durchgeführt. § 4 Absätze 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.12.2010 geändert.
Auf Grund der in der Satzung vom 15.11.2007 und 24.10.2008 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um 590.000,00 EUR auf 6.490.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 31.01.2011 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 11.08.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 6.490.000,00 EUR auf bis zu 12.980.000,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in den Absätzen 6, 7, 8 und 9, § 5 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstands) und in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
Die am 11.08.2011 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 1.061.601,00 EUR durchgeführt. § 4 Absätze 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.12.2011 geändert.
Die Hauptversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Außerdem wurde § 12 (Aufsichtsrat: Vergütung) geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 19.06.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 525.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.12.2012 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 19.06.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.12.2012 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital) und 22 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 10.064.501,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 458.399,00 EUR durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.12.2013 geändert.
Die Hauptversammlung vom 07.07.2015 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2016 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 7.659.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1, 2 sowie eine weitere Änderung in § 4 Abs. 7 (Bedingtes Kapital) beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 27.06.2017 die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen) und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15.08.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Wehrheim beschlossen.
Außerdem wurde § 14 (Hauptversammlung: Ort und Einberufung) geändert.
Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 19.06.2012 beschlossenen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2012/II) wurden im Jahr 2017 insgesamt 85.000 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 936.000,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 16.02.2018 die Änderung des § 4 Abs. 1, 2, 8 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2018 hat die Änderung des § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und Einfügung des § 4 Abs. 8 (bedingtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.08.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 93.600,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.05.2021 ist § 4 Abs. 1, 2 und 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2021 hat die Änderung des § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 14 Abs. 4 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 15 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 22 (Jahresabschluss, Lagebericht) geändert.
Auf Grund der in der Satzung vom 30.08.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 514.800,00 EUR auf 1.544.400,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.06.2022 ist die Satzung in § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2022 hat die Änderung des § 4 Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Außerdem wurde § 9 Abs. 1 (Aufsichtsrat, Sitzungen) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2023 hat die Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung in den §§ 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 Abs. 7 und Abs. 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Freitext
Satzung Fall 1 Registerordner
Satzung Fall 4 Registerordner
Satzung Fall 6 Registerordner
Fall 5
Fall 10
Satzung Fall 8 Registerordner
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 17
Fall 18
Als Berichtigung der Eintragung vom 19.12.2012 eingetragen.
Fall 21
Fall 22
Fall 24
Fall 27
Fall 26
Fall 25
Fall 29
Fall 30
Fall 32
Fall 34
Fall 35
Fall 37
Fall 40
Eintragung zur allgemeinen Vertretungsregelung zur lfd. Nr. 10 (Fall 15) vom 04.10.2011 von Amts wegen nachgeholt
Fall 41
Fall 42
Fall 43
Fall 44
Fall 45
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2018 um bis zu 118.900,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2023 um bis zu 154.440,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I). Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.08.2023 gemäß Tagesordnungspunkt 5 gewährt werden.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2023 um bis zu 498.860,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/II).
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 772.200,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.