ist die Produktion pflanzlicher Erzeugnisse, deren Veredelung sowie die Vermarktung und der Absatz der Erzeugnisse.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rüdiger Meyer
Körner
Vorstand
Edda Brigitte Grimm
Unstruttal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1991 zuletzt geändert am 12.04.2001
Die Generalversammlung vom 07.10.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Sitz-redaktionell-), 2 (Gegenstand), 9 (Auseinandersetzung), 17 (Zusammensetzung des Vorstandes und Dienstverhältnis) sowie 27 (Einberufung der Generalversammlung und Tagesordnung).
Die Generalversammlung vom 17.11.2022 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 5 (Kündigung), 9 (Auseinandersetzung), 10 (Rechte der Mitglieder), 14 (Vertretung), 15 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 18 (Willensbildung), 20 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 27 (Einberufung und Tagesordnung), 29 (Gegenstand der Beschlussfassung), 40 (Geschäftsjahr), 41 (Jahresabschluss), 45 (Bekanntmachung).
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die Genossenschaft ist entstanden durch Umwandlung (Gesamtrechtsnachfolge) der LPG Rindermast "Wilhelm Pieck" Urbach gemäß Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 03. Juli 1991(bisher LPG-Register Mühlhausen Band II Blatt 69).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.12.1992. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 330 ff SB II.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.