Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung, die Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Ausdehnung des Genossenschaftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Axel Wichmann
Selow
Vorstand
Anita Roß
Selow
Prokurist(in)
Tim Wichmann
Klein Belitz
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.06.1991 zuletzt geändert am 09.06.2004
Die Generalversammlung vom 11.12.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand) und 14 (Vertretung).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die eG entstand durch Umwandlung der LPG (P) Selow.
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.08.2006 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2006 mit der Erzeugergemeinschaft Selow eG (Amtsgericht Rostock, GnR 199) verschmolzen.
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 08.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2014 mit der Agrar GmbH Selow (Amtsgericht Rostock HRB 10632) verschmolzen.
Freitext
Satzung Bl. 87-107 SB
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006.
Verschmelzungsvertrag und Beschlüsse Blatt 124 ff. SB
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein, sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Fall 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.