- der gemeinschaftliche Einkauf von Bedarfsartikeln für den landwirtschaftlichen, gewerblichen und privaten Bereich; - der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; - die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben; - die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen; - der Handel mit Brenn-, Treib- und Baustoffen, Lebensmitteln und Haus- und Gartenartikeln; - der Betrieb einer Raststätte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nicole Tamm
Bülstringen
Vorstand
Sabine During
Erxleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1990 zuletzt geändert am 14.02.2001
Die Generalversammlung vom 28.11.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod eines Mitglieds), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.12.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung vom 11. Juni 1992 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03. Juni 1992 und der Zusatzvereinbarung vom 03. Juni 1992 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der "Agrarhandel Erxleben eG" mit dem Sitz in Erxleben durch Übernahme und die Änderung der §§ 37 und 40 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der " Volksstimme " , der Jahresabschluß wird, sofern er zu veröffentlichen ist, in den Mitteilungen des Genossenschaftsverbandes Niedersachsen e. V. veröffentlicht. Ist die Bekanntmachung in einem dieser Blätter unmöglich, so wird bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane durch die Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen.In allen übrigen Fällen erfolgen die Veröffentlichungen bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane im Bundesanzeiger.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.10.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 122) getreten. Satzung Bl. 91-95 d. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.