HRB 211955

AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Neumarkterstr. 1, 81673 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
04.05.2016
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Heinz Wagner

Triftern

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Gegenstand des Unternehmens

Aufbereitung von und Handel mit Alkohol aus agrarischen Erzeugnissen, aber auch Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten, Produktionsmitteln, sowie Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten und Produktionsmitteln. Insbesondere dient das Unternehmen: der Sicherstellung einer planvollen und in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; der Bündelung des Angebots und der Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder; der Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise; Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung der Erzeugung der Aktionäre;

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1501 IN 404/16 · AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 404/16
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
München, HRB 211955
1501 IN 404/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, Neumarkterstraße 1, 81673 München, vertreten durch den Vorstand Wagner Heinz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211955
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte lfr Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vormals vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.424.731,33 EUR auszugehen.
Der vormals vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 101 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.03.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 101 % gerechtfertigt.
Dies zum einen, da der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin (Erzeugung und Vermarktung von hochwertigen Neutralalkoholen auf Basis von Rohalkohol, vor allem für die chemische Industrie, Hersteller von Spirituosen aus agrarischem Alkohol sowie Apotheken) fortgeführt hat. Dies gestaltete sich insbesondere aufgrund der angesichts der zeitweisen Abwesenheit der Führungskräfte der Schuldnerin sowie der Unerfahrenheit der Vertriebsmitarbeiter letztlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übernehmenden zusätzlichen Aufgaben als besonders aufwändig und brachte zudem hohe Haftungsrisiken mit sich. Für den hiermit verbundenen Mehraufwand war ein Zuschlag in Höhe von (nach Vergleichsberechnung) 31 % zu gewähren.

Die Schuldnerin beschäftigte zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung insgesamt 34 Arbeitnehmer, wodurch vielfältige Angelegenheiten wie z. B. eine Insolvenzgeldvorfinanzierung notwendig waren. Dies ist mit der Gewährung eines weiteren Zuschlages in Höhe von 15 % zu vergelten.

Für die Gespräche und Verhandlungen mit der Hauptgläubigerin Nord/LB, die den erfolgreichen Abverkauf vorhandener Bestände erst ermöglichten, war ein weiterer Zuschlag in Höhe von 15 % festzusetzen.

Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 15 % war für die Verhandlungen mit der Vermieterin und die Planungen hinsichtlich der Gefahrfreimachung der Alkoholrektifikationsanlage veranlasst.

Abschließend war ein weiterer Zuschlag in Höhe von 25 % für die umfangreichen Bemühungen im Rahmen der Investorensuche und die Verhandlungen mit Interessenten zu gewähren.

Auch in der Gesamtschau wird der beantragte Zuschlag in Höhe von 101 % dem außerordentlichen Aufwand in dem vorliegenden Verfahren gerecht und war antragsgemäß festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211955 HRB 211955: AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München. Prokura erloschen: Jens-Peter, Schmidt, Endlhausen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss…
HRB 211955: AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München. Prokura erloschen: Jens-Peter, Schmidt, Endlhausen, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.05.2016 (Az. 1501 IN 404/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Veränderungen
HRB 211955 HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Die Hauptversammlung vom 27.05.2015 hat die Erhöhung des Genehmigten Kapitals 2013/I auf nunmehr 991.000,00 EUR und die Ä…
HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Die Hauptversammlung vom 27.05.2015 hat die Erhöhung des Genehmigten Kapitals 2013/I auf nunmehr 991.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 25.09.2013/19.12.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19.05.2019 gegen Bar- oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 991.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I).
Veränderungen
HRB 211955 HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Einzelprokura: Jens-Peter, Schmidt, Endlhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Einzelprokura: Jens-Peter, Schmidt, Endlhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 211955 HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Ausgeschieden: Vorstand: Kaiser, Gerhard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Ausgeschieden: Vorstand: Kaiser, Gerhard, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 211955 HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Ausgeschieden: Vorstand: Bormann, Volker, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Wagner, Heinz, Triftern, *XX.XX.XXXX…
HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Ausgeschieden: Vorstand: Bormann, Volker, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Wagner, Heinz, Triftern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Neueintragungen
HRB 211955 HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.09.2013 mit Nachtrag vom 19.12.2013. Die Hauptversammlung vom 25.09.2013/19.12.2013 un…
HRB 211955:AgrAlko Deutsche Agraralkohol AG, München, Neumarkterstr. 1, 81673 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.09.2013 mit Nachtrag vom 19.12.2013. Die Hauptversammlung vom 25.09.2013/19.12.2013 und 16.01.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Stoetze, Lüneburg HRB 204695) und 1 (Geschäftsjahr), 6 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Neumarkterstr. 1, 81673 München. Gegenstand des Unternehmens: Aufbereitung von und Handel mit Alkohol aus agrarischen Erzeugnissen, aber auch Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten, Produktionsmitteln, sowie Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten und Produktionsmitteln. Insbesondere dient das Unternehmen: der Sicherstellung einer planvollen und in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; der Bündelung des Angebots und der Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder; der Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise; Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung der Erzeugung der Aktionäre; Grundkapital: 1.982.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Bormann, Volker, Lüneburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Kaiser, Gerhard, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DA Deutsche Agraralkohol GmbH, Stoetze (Amtsgericht Lüneburg HRB 204187) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013/19.12.2013. Der Vorstand ist kraft Satzung vom 25.09.2013/19.12.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, innerhalb von höchstens fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 200.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Das Bezugsrecht kann durch den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, ausgeschlossen werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.