Handelsregister · HRB 37901

Registerinformationen

AGP Maschinenbautechnik GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
AGP Maschinenbautechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hückeswagen
Geschäftsanschrift
Industriestraße 3, 42499 Hückeswagen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 37901
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
09.02.2017
Abrufstand
23.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und Werkzeugen, der allgemeine Werkzeug- und Maschinenbau, sowie der Handel mit diesen Gegenständen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Petra Heldmann

Hückeswagen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1995 zuletzt geändert am 15.12.1997
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 13.08.2013 beschlossen,
  • das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 177,03 auf EUR 128.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern;
  • der bisherige § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist nunmehr in § 23 (Kosten) letzter Absatz verschoben;
  • ferner wurden § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) Ziffer 5. und § 14 (Entgelt) Ziffer 2. des Gesellschaftsvertrages geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.04.1995
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1894 Amtsgericht Wipperfürth getreten. Freigegeben am 11.06.2002.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IN 414/16) vom 08.11.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Köln, 71 IN 414/16). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.