Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma AG Maschinenvermietung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürtingen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Hermann Michael Gnida
Nürtingen
Gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen wird vermerkt: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator. Liquidator(in)
Wolfgang Gerster
Reutlingen
Gemäß § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen wird vermerkt: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.11.1985 zuletzt geändert am 03.11.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 30.12.1985
Sonderband Blatt 13, 16
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 19.04.2010 (3 IN 520/09) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.