HRB 43858

AGINOVA GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Worms
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.06.2021
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Albrecht Hans Gnädig

Worms

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung von innovativen Technologien und Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 43858 HRB 43858: AGINOVA GmbH, Worms, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 43858: AGINOVA GmbH, Worms, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 18 IN 18/21 · AGINOVA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 18/21
Wirksam am
31.05.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 43858
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

18 IN 18/21 31.05.2021

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

AGINOVA GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms

(AG Mainz, HRB 43858),

vertreten durch:

Dipl.-Rpfl. (FH) Torsten Lechner, Julius-Leber-Straße 29, 67551 Worms,

(Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Geschäftsführers Albrecht Hans
Gnädig, ehemals wohnhaft Paulusstraße 2, 67547 Worms)

wird heute, am 31.05.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet.

Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten
Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen
Rechtsanwalt Björn Rechel vom 12.05.2021.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,

Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.07.2021,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.07.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:

o Veräußerung

§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin

§ des Warenlagers im Ganzen

§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand

§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll

o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten

würde

o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweise:

§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden

§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 31.05.2021

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 18/21 · AGINOVA GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 18/21
Wirksam am
31.03.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 43858
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

18 IN 18/21 31.03.2021

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

AGINOVA GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 43858),

vertreten durch:

1. Dipl.-Rpfl. (FH) Torsten Lechner, Julius-Leber-Straße 29, 67551 Worms,
(Nachlasspfleger),

2. Albrecht Hans Gnädig, Paulusstraße 2, 67547 Worms, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 31.03.2021 um 9.00 Uhr
beschlossen:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer
Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100 bestellt.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind

4. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragsschuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegen zu nehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

5. Die beteiligten Kreditinstitute, Sozialversicherungsträger,
Grundbuchämter, das Kraftfahrzeugbundesamt, die Finanzbehörden sowie
potentielle Gläubiger werden angewiesen, dem Sachverständigen alle Auskünfte
über die mit dem Insolvenzantragsschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu
erteilen und sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem Sachverständigen
sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem
Insolvenzantragsschuldner zu erteilen wären.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.

Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Worms

Hardtgasse 6

67547 Worms

oder bei dem

Landgericht Mainz

Diether-von-Isenburg-Straße

55116 Mainz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten
Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de <http://www.justiz.de>
verwiesen.

67547 Worms, den 31.03.2021

-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43858 HRB 43858: AGINOVA GmbH, Worms, Brückenstraße 2, 67547 Worms. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms.
HRB 43858: AGINOVA GmbH, Worms, Brückenstraße 2, 67547 Worms. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 67547 Worms.
Neueintragungen
HRB 43858 AGINOVA GmbH, Worms, Brückenstraße 2, 67547 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2011. Geschäftsanschrift: Brückenstraße 2, 67547 Worms. Gegenstand: Die Entwicklung vo…
AGINOVA GmbH, Worms, Brückenstraße 2, 67547 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2011. Geschäftsanschrift: Brückenstraße 2, 67547 Worms. Gegenstand: Die Entwicklung von innovativen Technologien und Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gnädig, Albrecht Hans, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.