Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Weitere Mitglieder können durch die Mitgliederversammlung bestellt werden. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Verbindlichkeiten, die im Einzelfall unter 50,00 EUR liegen oder bei wiederkehrenden Verbindlichkeiten unter 20,00 EUR kann die Vertretung durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln erfolgen; über alle übrigen Rechtsgeschäfte entscheidet der Vorstand.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jana Blum
Mahlberg
Vorstand
Annette Mußler
Lahr
Vorstand
Sandra Fuchs
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Satzung: S. 7ff.
Aktuelle Satzung AS 75 ff. Änderungsbeschluss AS 63 ff.
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