Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Fall 1
Satzung Blatt 5 - 10, 11, 12 Sonderband
Fall 2
Protokoll Blatt 15 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.06.2009 und 21.08.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 19 (bisher 17: Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. § 16 (Datenschutz und Schweigepflicht) und § 17 (Führungszeugis) wurden neu eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen wurde geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.