Handelsregister · HRB 111228
Chronologischer Auszug
Agentur Die Kreative Mitte GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Agentur Die Kreative Mitte GmbH b) Berlin c) Das Betreiben einer Werbe- und Medienagentur. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Niemeyer, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2007 | a) 10.01.2008 Bergmann | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Matternstr. 9, 10249 Berlin | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Niemeyer, Wolfgang Geschäftsführer: 2. Adam, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Furth mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 07.05.2009 Romroth | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 09.08.2011 (AZ: 36a IN 3460/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.08.2011 Köpke | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.08.2011 (AZ: 36a IN 3460/11) aufgehoben. | a) 24.08.2011 Kremer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.