Handelsregister · HRB 21777

Registerinformationen

Agenda Bau & Immobilien GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Agenda Bau & Immobilien GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Käbschütztal
Geschäftsanschrift
Käbschützer Hof Nr. 7, 01665 Käbschütztal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21777
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
07.11.2022
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Immobilien, Baubetreuer- und Bauträgertätigkeit

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Udo Scholz

Käbschütztal OT Käbschütz

Liquidator(in)

Sara Lis

Käbschütztal OT Käbschütz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 05.06.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB.
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG.
  • Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG
  • Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.05.2014, AZ: 535 IN 368/14, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 04.10.2022, AZ: 561 IN 368/14, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.