Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein jeweils mit nicht mehr als 1.000,00 Euro belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Peter Hebel
Ravensburg
Vorstand
Martin Veit Michael Maier
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.08.1991 in Neufassung vom 04.05.2002
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1992
Satzung: Vorband AG Heidelberg AS. 191 ff.
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