Handelsregister · VR 25492

Chronologischer Auszug

AG Verleih - Verband unabhängiger Filmverleiher e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AG Verleih-Arbeitsgemeinschaft der unabhängigen
Filmverleiher e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26
Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000
EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:

1.
Boese, Hans-Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Frehse, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Podszus, Heidrun, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 15.09.2004.
Mit letzter Änderung vom: 22.04.2006
a)
14.09.2006
Waligorski
b)
Satzung Bl. 4-14
Beschluss Bl. 20,
59

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Podszus, Heidrun

Änderung zu Nr. 1:
stellvertretender Vorsitzender:
Boese, Hans-Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:
4.
Matlok, Thomas, *XX.XX.XXXX, Aschaffenburg
a)
24.08.2010
Müller
3a)
AG Verleih - Verband unabhängiger Filmverleiher
e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorständen und dem
geschäftsführenden Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26
Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000
EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
geschäftsführender Vorstand:

5.
Höfner, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Organe), §
6 (Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung) und §
9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die §§ 8 (Geschäftsführung) und 10 (Übergangsbestimmung) sind neu eingefügt, dadurch ändert
sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen
entsprechend.
a)
25.03.2014
Müller
b)
Beschluss Bl.
78/81-85, 98
(86-91)
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
4. Matlok, Thomas

Vorsitzender:
6.
Hoffmann, Björn, *XX.XX.XXXX, Aschaffenburg
a)
10.09.2018
Tritthart
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft)
und § 5 (Organe) beschlossen.
a)
19.03.2019
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl. 119-122
(123-128)

Die Eintragung
laufende Nummer 1 Spalte 5b)
betreffend die
Eintragung der
Satzung ist von
Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet
wie folgt:

Satzung Bl.9-14

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.