Handelsregister · HRB 1287
Chronologischer Auszug
AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Rostock c) - die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Bildung und Erziehung; - die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; - die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen der Denkmalpflege und des Umweltschutzes bzw. der Landschaftspflege. Zur Verwirklichung der vorstehenden Zwecke bedient sich die Gesellschaft insbesondere auch Arbeitskräften, für deren Einsatz ABM-Mittel oder andere projektgebundene öffentliche Zuschüsse zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern; hierzu gehören insbesondere die Einrichtung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die eine Realisierung des Gesellschaftszwecks und eine längerfristige Sicherung des Unternehmens zum Ziel haben. - die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere der Kunst und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten - die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums des Landes Mecklenburg- Vorpommern. | 127.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Volke, Heike, Rostock mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Einzelprokura: Kautz, Wolfgang, Rostock | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1990 zuletzt geändert am 01.07.2002 | a) 01.08.2006 Danowski b) Gesellschaftsvertrag, Blatt 135 ff SB Tag der ersten Eintragung: 10.07.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2006. |
| 2 | Prokura erloschen: Kautz, Wolfgang, Kritzmow, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2008 Schultze | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Langenort 1a, 18147 Rostock | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 29.12.2008 Hagemann | |||
| 4 | c) - die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Bildung und Erziehung; - die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; - die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen der Denkmalpflege und des Umweltschutzes bzw. der Landschaftspflege. - die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere der Kunst und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten - die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Zur Verwirklichung der vorstehenden Zwecke bedient sich die Gesellschaft insbesondere auch Arbeitskräften, für deren Einsatz ABM-Mittel oder andere projektgebundene öffentliche Zuschüsse zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke, da sie Personen selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge im Grundsatz nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 BSHG. Die Unterstützung dieser Personen beschränkt sich nicht nur auf Maßnahmen der Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern; hierzu gehören insbesondere die Einrichtung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die eine Realisierung des Gesellschaftszwecks und eine längerfristige Sicherung des Unternehmens zum Ziel haben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 2 Abs. 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.01.2010 Freese |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.