Handelsregister · HRB 1287

Chronologischer Auszug

AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AFW Arbeitsförderungs- und
Fortbildungswerk Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Rostock

c)
- die Entwicklung und Durchführung von
Maßnahmen der Bildung und Erziehung;

- die Förderung der Jugendhilfe und
Jugendfürsorge;

- die unmittelbare Durchführung von
Maßnahmen der Denkmalpflege und des
Umweltschutzes bzw. der
Landschaftspflege.

Zur Verwirklichung der vorstehenden
Zwecke bedient sich die Gesellschaft
insbesondere auch Arbeitskräften, für deren
Einsatz ABM-Mittel oder andere
projektgebundene öffentliche Zuschüsse
zur Verfügung stehen.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Maßnahmen vornehmen, die geeignet
erscheinen, den Gesellschaftszweck zu
fördern; hierzu gehören insbesondere die
Einrichtung von Zweckbetrieben und
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die
eine Realisierung des Gesellschaftszwecks
und eine längerfristige Sicherung des
Unternehmens zum Ziel haben.

- die Förderung kultureller Zwecke,
insbesondere der Kunst und der Pflege und
Erhaltung von Kulturwerten
- die Förderung der Heimatpflege und der
Heimatkunde sowie des traditionellen
Brauchtums des Landes Mecklenburg-
Vorpommern.
127.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Volke, Heike, Rostock
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura:
Kautz, Wolfgang, Rostock
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1990 zuletzt geändert am
01.07.2002
a)
01.08.2006
Danowski

b)
Gesellschaftsvertrag,
Blatt 135 ff SB
Tag der ersten
Eintragung: 10.07.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
01.08.2006.
2Prokura erloschen:
Kautz, Wolfgang, Kritzmow, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2008
Schultze
3b)
Geschäftsanschrift:
Langenort 1a, 18147 Rostock
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2
(Gesellschafterversammlung) beschlossen.
a)
29.12.2008
Hagemann
4c)
- die Entwicklung und Durchführung von
Maßnahmen der Bildung und Erziehung;

- die Förderung der Jugendhilfe und
Jugendfürsorge;

- die unmittelbare Durchführung von
Maßnahmen der Denkmalpflege und des
Umweltschutzes bzw. der
Landschaftspflege.

- die Förderung kultureller Zwecke,
insbesondere der Kunst und der Pflege und
Erhaltung von Kulturwerten

- die Förderung der Heimatpflege und der
Heimatkunde sowie des traditionellen
Brauchtums des Landes Mecklenburg-
Vorpommern.

Zur Verwirklichung der vorstehenden
Zwecke bedient sich die Gesellschaft
insbesondere auch Arbeitskräften, für deren
Einsatz ABM-Mittel oder andere
projektgebundene öffentliche Zuschüsse
zur Verfügung stehen.

Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke,
da sie Personen selbstlos unterstützt, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf Hilfe anderer
angewiesen sind oder deren Bezüge im
Grundsatz nicht höher sind als das
Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 22 BSHG. Die
Unterstützung dieser Personen beschränkt
sich nicht nur auf Maßnahmen der Bildung
und Erziehung.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Maßnahmen vornehmen, die geeignet
erscheinen, den Gesellschaftszweck zu
fördern; hierzu gehören insbesondere die
Einrichtung von Zweckbetrieben und
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die
eine Realisierung des Gesellschaftszwecks
und eine längerfristige Sicherung des
Unternehmens zum Ziel haben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat eine
Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 2 Abs. 2 und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
18.01.2010
Freese

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.