Handelsregister · HRB 13207
Chronologischer Auszug
AFS - Computertechnik GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AFS - Computertechnik GmbH b) Usingen Geschäftsanschrift: Waldstraße 12, 61250 Usingen c) Die Erstellung von Programmsystemen (Anwendungen), der Einsatz von Programm-Funktionen für elektronische Datenverarbeitungsanlagen sowie die Erstellung von und der Handel mit technischen Computer-Systemen (Anwendungen-Funktionen-Systeme=AFS), weiterhin die Beratung und Schulung auf diesem Sektor. | 80.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geändert, nun: Geschäftsführer: Bregula, Roberto, Potsdam, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.05.1984 mit Änderung vom 02.02.1995. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33595) nach Usingen beschlossen. | a) 26.03.2015 Krautschneider b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.