Handelsregister · VR 721285
Chronologischer Auszug
AfrikAktiv e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AfrikAktiv e.V. b) Tübingen | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Stellvertretenden Geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. b) Bisher Vorsitzende, nun Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Tatah, Susan, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Bisher Stellvertretender Vorsitzender, nun Stellvertr.geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Nyuywir, Sunjo, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.02.2007 mit Nachtrag vom 25.02.2007 zuletzt neu gefasst am 25.08.2012. Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Sitz ist von Reutlingen (Amtsgericht Reutlingen VR 1338) nach Tübingen verlegt. | a) 20.03.2014 Schneider b) Neufassung der Satzung: Hauptband Blatt 88 / 97 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Tatah, Susan Enih, geb. Muyang, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Stellvertr.geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Tatah, Sunjo Nyuywir, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 25.02.2019 (21 IN 16/17) wurde über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 21 IN 16/17) aufgelöst. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 13.03.2019 Weiss |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.