Handelsregister · VR 110647
Chronologischer Auszug
Afrika Initiative e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Afrika Initiative e.V. b) Vechta | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Je 2 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertr. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Für vermögensrechtliche Verpflichtungen über mehr als 250,00 EUR bedarf der Vorstand eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: Johannes, Diange Misodi, Goldenstedt, *XX.XX.XXXX stellvertr. Vorsitzender: Richardson, Mpah, Oldenburg, *XX.XX.XXXX Kassenwartin: Müller, Mevah, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Fousseni, Issa, Vechta, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.11.2004 | a) 31.10.2005 Roßkamp b) Satzung Blatt 33-36 der Akten Tag der ersten Eintragung: 17.02.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 7 VR 914 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 31.10.2005. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 6 (Zuwendungen und Verwendungen von Vereinsmitteln) sowie die ersatzlose Streichung des § 12 (Tod eines Vereinsmitgliedes) - aus der sich eine neue Nummerierung der restlichen Paragrafen ergibt - beschlossen. | a) 08.11.2005 Pieperjohanns b) Änderungsbeschluss Bl. 61 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.