Der Vorstand dim Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, den ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und mindestens einem bis maximal vier Beauftragten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Lawrence Oduro-Sarpong
Berlin
274
Paawama Abalo
Berlin
274
Amina Hikari Fall
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-02-10
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