Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Entscheidungen über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken sind Aufgabe der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Daniela Hastreiter
Berlin
274
Cliff Oliveira Manjate
Henningsdorf
274
Sascha Rödiger
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.