Handelsregister · HRB 17621
Chronologischer Auszug
Afghan Türk GmbH · Amtsgericht Würzburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Afghan Türk GmbH b) Lohr a.Main Geschäftsanschrift: Stadtmühlengasse 5, 97816 Lohr a.Main Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 63128 Dietzenbach, Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 6, 63128 Dietzenbach 64289 Darmstadt, Geschäftsanschrift: Liebfrauenstraße 58, 64289 Darmstadt c) Groß- und Einzelhandel, insbesondere von Lebensmitteln und Haushaltswaren. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Jawzjani, Habibullah, Lohr a.Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2024 mit Nachtrag vom 05.09.2024. | a) 20.11.2024 Tachkov | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 08.07.2025 (AZ. IN 213/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.07.2025 Kunzelmann | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 14.08.2025 (Az. IN 213/25) aufgehoben worden. | a) 22.08.2025 Sauer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.