Handelsregister · HRB 17621

Chronologischer Auszug

Afghan Türk GmbH · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Afghan Türk GmbH

b)
Lohr a.Main
Geschäftsanschrift:
Stadtmühlengasse 5, 97816 Lohr a.Main
Zweigniederlassung/en unter gleicher
Firma:
63128 Dietzenbach,
Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße
6, 63128 Dietzenbach
64289 Darmstadt,
Geschäftsanschrift: Liebfrauenstraße 58,
64289 Darmstadt

c)
Groß- und Einzelhandel, insbesondere von
Lebensmitteln und Haushaltswaren.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Jawzjani, Habibullah, Lohr a.Main, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2024 mit Nachtrag vom
05.09.2024.
a)
20.11.2024
Tachkov
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Würzburg vom 08.07.2025 (AZ. IN 213/25) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.07.2025
Kunzelmann
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 14.08.2025 (Az.
IN 213/25) aufgehoben worden.
a)
22.08.2025
Sauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.