a) die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost b) der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, QuaIitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sichersteIlen-
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Schäfer
Bühl-Neusatz
Vorstandsvorsitzende(r)
Stefan Meier
Bühl
Vorstand
Marcus Graf
Baden-Baden
Vorstand
Martin Himmel
Baden-Baden
Vorstand
Tobias Moll
Bühl
Vorstand
Simon Glaser
Ottersweier
Vorstand
Fabian Ihle
Bühl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.04.1937 zuletzt geändert am 15.03.2001
Die Generalversammlung vom 14.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 01.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 07.05.1937
Statut: Sonderband 4 Blatt 301-361
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 und 25.07.2018 die Genossenschaft "Baden-Badener Winzergenossenschaft eG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim GnR 200023) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.