Handelsregister · GnR 700113
Chronologischer Auszug
Afanwi eG · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Afanwi eG b) Achern Geschäftsanschrift: Turnierstraße 17, 77855 Achern c) -Consultin/Beratung und Betreuung von Unternehmen, sowie Privatpersonen aller Art; -die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, verkaufen und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immoblienwirtschaft anfallenden Aufgaben übenehmen; -kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern. | Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital beträgt 60% der eingezahlten Geschäftsanteile. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Käshammer, Karl-Heinz, Achern, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 01.11.2020. | a) 07.06.2021 Sauter | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Solange die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt und vertritt alleine. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) 29.06.2021 Sauter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.