Handelsregister · HRB 26736

Registerinformationen

Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ärztezentrum Dr. Schuppert MVZ GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bonn
Geschäftsanschrift
Friedrich-Ebert-Allee 63, 53113 Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 26736
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
11.04.2024
Abrufstand
17.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und oder ähnlichen Einrichtungen zur primären ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Weiguo Xu

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 103434) nach Bonn und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 6 (Gesellschafter) eingefügt, die Nummerierung des nachfolgenden Paragraphen ist entsprechend geändert.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (95 IN 14/24) vom 04.04.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.