Handelsregister · VR 300393

Chronologischer Auszug

Ärzteverein Markgräflerland e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ärzteverein Markgräflerland e.V.

b)
Müllheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
500.-- DM die Zustimmung des Gesamtvorstandes
erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Dr. Pflieger, Jörg, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Leitner, Armin, Müllheim
a)
Verein
Satzung vom 16.12.1999
a)
05.02.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
11.01.2001
Satzung:
AS 5 ff.
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
Vorsitzender:
Dr. Pflieger, Jörg Rainer, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Leitner, Armin, Müllheim
a)
06.08.2019
Transier-Lang
3b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Cybulla, Markus Erich, Staufen im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Amin-Charifi, Dominique, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Pflieger, Jörg Rainer, Müllheim, *XX.XX.XXXX
a)
25.09.2020
Transier-Lang
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
1.500.-- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Vorstand), § 11 (Sitzungen und
Beschlüsse des Vorstands), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 15
(Beschlussfassung und Mitgliederversammlung) und § 16 (Auflösung des Vereins)
beschlossen.
a)
12.12.2022
Elger

b)
Geänderte Satzung:
AS 107 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.