Handelsregister · GnR 278 SE

Chronologischer Auszug

Ärztegenossenschaft Nord eG · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ärztegenossenschaft SH eG

b)
Bad Segeberg

c)
- Die Sicherheit des Überlebens
mittelständisch geprägter, insbesondere vertragsärztlicher/psychotherapeutischer Versorgungsstrukturen durch Schaffung flexibler
Reaktionsmöglichkeiten auf neue
gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen;
- die Sicherstellung, Verbesserung
und Förderung der vertragsärztlichen sowie privatärztlichen medizinischen Versorgung im Land
Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Sinne einer qualitativ
hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen
Effektivität;
- Schutz der an der vertragsärztlichen Versorgung als Leistungsbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei gleichzeitiger Beschränkung der vergüteten Leistungen;
- die Sicherung der Marktposition
insbesondere der niedergelassenen
Vertragsärzte/Psychotherapeuten
gegenüber Krankenkassen sowie
medizinischen Leistungsanbietern
durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation;
- die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den
Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine alleinige Verhandlungskompetenz der
Kassenärztlichen Vereinigung besteht, der Abschluß entsprechender Vergütungsmaßnahmen mit
verbindlicher Wirkung gegenüber
allen Genossen sowie die Empfangnahme und die Auszahlung
der Vergütung;
- die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder;
- die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften;
- die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder;
- die politische Interessenvertretung und
- das Marketing für ihre Mitglieder;
- die Beteiligung an Unternehmen
zur Erreichung der vorgenannten
Ziele.
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR.
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Dr. med. Bittmann, Klaus,
*XX.XX.XXXX, Plön

Vorstandsmitglied:

2.
Dr. Kreuz, Ingeborg, *XX.XX.XXXX,
Flensburg

Vorstandsmitglied:

3.
Meyer, Christoph, *XX.XX.XXXX, Satrup

Vorstandsmitglied:
4.
Rinck, Andreas, *XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:

5.
Dr. Schröder, Axel, *XX.XX.XXXX,
Bönnebüttel
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
24.05.2000
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert am 01.06.2005
a)
22.08.2006
Baumann
b)
Tag der ersten Eintragung
21.02.2001

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Ausgeschieden: Vorstand
2. Dr. Kreuz, Ingeborg
a)
Das Statut ist am 07.06.2006 geändert in § 4( Erwerb der Mitgliedschaft), § 20 ( Zusammensetzung
des Vorstandes) und § 29 ( Einberufung der Tagesordnung).
a)
06.09.2006
Krause
3a)
Ärztegenossenschaft Nord eG
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens jedoch 6 Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstand:

6.
Dr. med. Gehring, Svante,
*XX.XX.XXXX, Norderstedt
a)
Die Satzung ist am 24.06.2009 geändert in § 2 (Firma und Sitz), § 20
(Zusammensetzung des Vorstands)
und § 38 b (Wählbarkeit)..
a)
19.01.2010
Forker
4b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2010 /
03.03.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.05.2010 und
26.05.2010 ist die Ärztegenossenschaft Hamburg e.G. (vorher AG
Hamburg, GenR 1013) durch Übertragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
a)
17.09.2010
Forker
5b)
Vorstandsmitglied:
7.
Saadat, Mahmoud, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
a)
21.01.2011
Forker
6a)
Die Satzung ist am 28.05.2010 geändert in § 1 (Präambel), § 14 (Organe der Genossenschaft), § 20
(Zusammensetzung des Vorstands
und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 a (Beirat), § 25 b
(Zusammensetzung des Beirats)
und § 40 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben).
a)
05.12.2012
Wendt
7b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Saadat, Mahmoud
a)
21.11.2013
Wendt
8a)
Die Satzung ist am 05.06.2013 geändert in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft).
a)
14.10.2014
Wendt
9b)
Vorstandsmitglied:
8.
Dr. Barber, Eefje Erika, *XX.XX.XXXX,
Fockbek

Vorstandsmitglied:
9.
Jünemann, Marcus, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Rinck, Andreas
a)
23.10.2015
Wendt
10b)
Vorstandsmitglied:
10.
Dr. Ocker, Hartmut, *XX.XX.XXXX,
Lübeck

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
8. Dr. Barber, Eefje Erika

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
9. Jünemann, Marcus
a)
20.04.2017
Wendt
11b)
Vorstandsmitglied:
11.
Dr. Emken, Michael, *XX.XX.XXXX,
Bad Segeberg
a)
Die Satzung ist am 06.06.2018 geändert in § 3 (Zweck und Aufgaben).
a)
20.08.2018
Wendt
12c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft ihrer Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Genossenschaft verfolgt insbesondere folgende Zwecke:
- Die Sicherung des Überlebens
mittelständisch geprägter, freiberuflicher Versorgungsstrukturen
durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische
Veränderungen;
- die Sicherstellung, Verbesserung
und Förderung der ärztlichen medizinischen Versorgung im Sinne
einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der
ökonomischen Effektivität;
- die Übernahme von Arztsitzen in
ein von der Ärztegenossenschaft
Nord eG zu gründendes MVZ, sofern eine Praxisnachfolge durch
niedergelassene und/oder niederlassungswillige Ärztinnen und
Ärzte in einer Region nicht geregelt werden und dies zu einem
Sicherstellungsproblem führen
kann.
- Die Realisierung eines MVZ
durch die Ärztegenossenschaft
Nord eG ist hierbei immer nachrangig zu betrachten. Die Übernahme der Arztsitze durch selbständig tätige Ärzte hat immer
Vorrang. Auch andere Lösungsoptionen (z.B. Netz-MVZ oder
kommunales MVZ) sollen durch
den Vorstand erwogen werden,
bevor eine Genossenschaftslösung
realisiert wird.
- Schutz der an der ärztlichen Versorgung als Leistungsbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei
gleichzeitiger Beschränkung der
vergüteten Leistungen;
- die Sicherung der Marktposition insbesondere der niedergelassenen Ärzte/Psychotherapeuten
gegenüber Krankenkassen sowie
medizinischen Leistungsanbietern
durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation;
- die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den
Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist, der Abschluss
entsprechender Vergütungsvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen
sowie die Empfangnahme und die
Auszahlung der Vergütung;
- die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder;
- die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften;
- die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder;
- die Beratung ihrer Mitglieder in
berufsbezogenen rechtlichen Fragen;
- die politische Interessenvertretung;
- das Marketing für ihre Mitglieder und die Beteiligung an Unternehmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele.
b)
Vorstandsmitglied:
12.
Dr. Machemer, Helmut Friedrich,
*XX.XX.XXXX, Lübeck

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Meyer, Christoph
a)
Die Satzung ist am 07.10.2020 geändert in § 3 (Zweck und Aufgaben).
a)
08.07.2021
Wendt
13b)
Vorstandsmitglied:
13.
Scharrel, Doris, geb. Hamann,
*XX.XX.XXXX, Kronshagen

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Dr. med. Bittmann, Klaus

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
12. Dr. Machemer, Helmut Friedrich
a)
27.10.2022
Wendt
14Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme für
jeden Geschäftsanteil beträgt
500,00 EUR.
Mindestkapital:
400.000,00 EUR
b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
10. Dr. Ocker, Hartmut

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
13. Scharrel, Doris, geb. Hamann
a)
Die Satzung ist am 21.06.2023,
13.12.2023 geändert in § 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft), § 11 (Auseinandersetzung), § 13 (Pflichten
der Mitglieder), § 31 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 32
(Mehrheitserfordernisse), § 40 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben).
a)
14.03.2024
Zanoth
15b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2023 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
21.06.2023 und 19.06.2024 ist die
Q-Pharm AG mit Sitz in Bad Segeberg (Amtsgericht Kiel, HRB 1287
SE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
a)
08.10.2024
Zanoth
16a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei, höchstens fünf Personen. Zwei
Vorstandsmitglieder vertreten die
Genossenschaft gemeinschaftlich.
a)
Die Satzung ist am 19.06.2024 neu
gefasst worden, insbesondere in
§ 16 (Vertretung) und § 20 (Zusammensetzung des Vorstands und
Dienstverhältnis).
a)
16.10.2024
Zanoth

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.