Handelsregister · GnR 278 SE
Chronologischer Auszug
Ärztegenossenschaft Nord eG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Ärztegenossenschaft SH eG b) Bad Segeberg c) - Die Sicherheit des Überlebens mittelständisch geprägter, insbesondere vertragsärztlicher/psychotherapeutischer Versorgungsstrukturen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen; - die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der vertragsärztlichen sowie privatärztlichen medizinischen Versorgung im Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; - Schutz der an der vertragsärztlichen Versorgung als Leistungsbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei gleichzeitiger Beschränkung der vergüteten Leistungen; - die Sicherung der Marktposition insbesondere der niedergelassenen Vertragsärzte/Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; - die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine alleinige Verhandlungskompetenz der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, der Abschluß entsprechender Vergütungsmaßnahmen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Empfangnahme und die Auszahlung der Vergütung; - die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder; - die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften; - die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder; - die politische Interessenvertretung und - das Marketing für ihre Mitglieder; - die Beteiligung an Unternehmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele. | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR. | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstandsmitglied: 1. Dr. med. Bittmann, Klaus, *XX.XX.XXXX, Plön Vorstandsmitglied: 2. Dr. Kreuz, Ingeborg, *XX.XX.XXXX, Flensburg Vorstandsmitglied: 3. Meyer, Christoph, *XX.XX.XXXX, Satrup Vorstandsmitglied: 4. Rinck, Andreas, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 5. Dr. Schröder, Axel, *XX.XX.XXXX, Bönnebüttel | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 24.05.2000 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert am 01.06.2005 | a) 22.08.2006 Baumann b) Tag der ersten Eintragung 21.02.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand 2. Dr. Kreuz, Ingeborg | a) Das Statut ist am 07.06.2006 geändert in § 4( Erwerb der Mitgliedschaft), § 20 ( Zusammensetzung des Vorstandes) und § 29 ( Einberufung der Tagesordnung). | a) 06.09.2006 Krause | |||
| 3 | a) Ärztegenossenschaft Nord eG | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens jedoch 6 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstand: 6. Dr. med. Gehring, Svante, *XX.XX.XXXX, Norderstedt | a) Die Satzung ist am 24.06.2009 geändert in § 2 (Firma und Sitz), § 20 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 38 b (Wählbarkeit).. | a) 19.01.2010 Forker | ||
| 4 | b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2010 / 03.03.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.05.2010 und 26.05.2010 ist die Ärztegenossenschaft Hamburg e.G. (vorher AG Hamburg, GenR 1013) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. | a) 17.09.2010 Forker | ||||
| 5 | b) Vorstandsmitglied: 7. Saadat, Mahmoud, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) 21.01.2011 Forker | ||||
| 6 | a) Die Satzung ist am 28.05.2010 geändert in § 1 (Präambel), § 14 (Organe der Genossenschaft), § 20 (Zusammensetzung des Vorstands und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 a (Beirat), § 25 b (Zusammensetzung des Beirats) und § 40 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). | a) 05.12.2012 Wendt | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Saadat, Mahmoud | a) 21.11.2013 Wendt | ||||
| 8 | a) Die Satzung ist am 05.06.2013 geändert in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft). | a) 14.10.2014 Wendt | ||||
| 9 | b) Vorstandsmitglied: 8. Dr. Barber, Eefje Erika, *XX.XX.XXXX, Fockbek Vorstandsmitglied: 9. Jünemann, Marcus, *XX.XX.XXXX, Hamburg Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Rinck, Andreas | a) 23.10.2015 Wendt | ||||
| 10 | b) Vorstandsmitglied: 10. Dr. Ocker, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Lübeck Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Dr. Barber, Eefje Erika Nicht mehr Vorstandsmitglied: 9. Jünemann, Marcus | a) 20.04.2017 Wendt | ||||
| 11 | b) Vorstandsmitglied: 11. Dr. Emken, Michael, *XX.XX.XXXX, Bad Segeberg | a) Die Satzung ist am 06.06.2018 geändert in § 3 (Zweck und Aufgaben). | a) 20.08.2018 Wendt | |||
| 12 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft verfolgt insbesondere folgende Zwecke: - Die Sicherung des Überlebens mittelständisch geprägter, freiberuflicher Versorgungsstrukturen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen; - die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der ärztlichen medizinischen Versorgung im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; - die Übernahme von Arztsitzen in ein von der Ärztegenossenschaft Nord eG zu gründendes MVZ, sofern eine Praxisnachfolge durch niedergelassene und/oder niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte in einer Region nicht geregelt werden und dies zu einem Sicherstellungsproblem führen kann. - Die Realisierung eines MVZ durch die Ärztegenossenschaft Nord eG ist hierbei immer nachrangig zu betrachten. Die Übernahme der Arztsitze durch selbständig tätige Ärzte hat immer Vorrang. Auch andere Lösungsoptionen (z.B. Netz-MVZ oder kommunales MVZ) sollen durch den Vorstand erwogen werden, bevor eine Genossenschaftslösung realisiert wird. - Schutz der an der ärztlichen Versorgung als Leistungsbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei gleichzeitiger Beschränkung der vergüteten Leistungen; - die Sicherung der Marktposition insbesondere der niedergelassenen Ärzte/Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; - die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist, der Abschluss entsprechender Vergütungsvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Empfangnahme und die Auszahlung der Vergütung; - die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder; - die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften; - die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder; - die Beratung ihrer Mitglieder in berufsbezogenen rechtlichen Fragen; - die politische Interessenvertretung; - das Marketing für ihre Mitglieder und die Beteiligung an Unternehmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele. | b) Vorstandsmitglied: 12. Dr. Machemer, Helmut Friedrich, *XX.XX.XXXX, Lübeck Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Meyer, Christoph | a) Die Satzung ist am 07.10.2020 geändert in § 3 (Zweck und Aufgaben). | a) 08.07.2021 Wendt | ||
| 13 | b) Vorstandsmitglied: 13. Scharrel, Doris, geb. Hamann, *XX.XX.XXXX, Kronshagen Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Dr. med. Bittmann, Klaus Nicht mehr Vorstandsmitglied: 12. Dr. Machemer, Helmut Friedrich | a) 27.10.2022 Wendt | ||||
| 14 | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR. Mindestkapital: 400.000,00 EUR | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 10. Dr. Ocker, Hartmut Nicht mehr Vorstandsmitglied: 13. Scharrel, Doris, geb. Hamann | a) Die Satzung ist am 21.06.2023, 13.12.2023 geändert in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 11 (Auseinandersetzung), § 13 (Pflichten der Mitglieder), § 31 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 32 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). | a) 14.03.2024 Zanoth | ||
| 15 | b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2023 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 21.06.2023 und 19.06.2024 ist die Q-Pharm AG mit Sitz in Bad Segeberg (Amtsgericht Kiel, HRB 1287 SE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. | a) 08.10.2024 Zanoth | ||||
| 16 | a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. | a) Die Satzung ist am 19.06.2024 neu gefasst worden, insbesondere in § 16 (Vertretung) und § 20 (Zusammensetzung des Vorstands und Dienstverhältnis). | a) 16.10.2024 Zanoth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.