Handelsregister · HRB 763328

Chronologischer Auszug

AeroSteyr Engines GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AeroSteyr Engines GmbH

b)
Marbach am Neckar
Geschäftsanschrift:
Ludwigsburger Straße 70, 71672 Marbach
am Neckar
Zweigniederlassung der "AeorSteyr
Engines GmbH" mit Sitz in Steyr /
Österreich (Österreichisches Firmenbuch
0000425307)

c)
Forschung, Entwicklung, Produktion und
Vertrieb von Dieselmotoren und
Motorenteilen
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Chu, Ka Kong Jonatha, Peking / China,
*XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Waras, Heinz, Steyr / Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der
Republik Österreich
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2014.
a)
20.12.2017
Seyffarth
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.03.2018
(20 IN 138/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
21.03.2018
Kramer
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn
vom 08.06.2018 (20 IN 138/18) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels
einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse
abgewiesen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.06.2018
(20 IN 138/18) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.06.2018
(20 IN 138/18) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
25.07.2018
Zechendorf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.