Handelsregister · HRB 763328
Chronologischer Auszug
AeroSteyr Engines GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AeroSteyr Engines GmbH b) Marbach am Neckar Geschäftsanschrift: Ludwigsburger Straße 70, 71672 Marbach am Neckar Zweigniederlassung der "AeorSteyr Engines GmbH" mit Sitz in Steyr / Österreich (Österreichisches Firmenbuch 0000425307) c) Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Dieselmotoren und Motorenteilen | 500.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Chu, Ka Kong Jonatha, Peking / China, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Waras, Heinz, Steyr / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Republik Österreich Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2014. | a) 20.12.2017 Seyffarth | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.03.2018 (20 IN 138/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 21.03.2018 Kramer | ||||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.06.2018 (20 IN 138/18) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.06.2018 (20 IN 138/18) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.06.2018 (20 IN 138/18) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 25.07.2018 Zechendorf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.