Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.01.1960 zuletzt geändert am 26.01.1991
Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mittelverwendung), 4 (Mitgliedschaft im Verein), 6 (Mitgliedsbeiträge und Entgelte), 7 (Ordnungsgewalt des Vereins), 9 (Mitgliederversammlung und 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Mitgliedsbeiträge und Entgelte), 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.11.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Bl. 237 ff. d. A.
Blatt 323 - 331 Hauptakte
Bl. 333 ff.
Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung zu Rechtsgeschäften, deren Wert den Betrag von 25.000,- EUR übersteigt.
Satzung Blatt 346-353
Satzung Blatt 364-371
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 425 - 433 Hauptakte
Bl. 460 ff.
Bl. 475
Blatt 477 ff. Hauptakte
Fall 15
Fall 17
Fall 18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.