Handelsregister · HRB 29460
Chronologischer Auszug
änro MVZ GmbH · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) änro MVZ GmbH b) Rosenheim Geschäftsanschrift: Leitzachstr. 4 a, 83026 Rosenheim c) Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. die integrierte Versorgung. Die Leistungserbringung des MVZ umfasst die gesamte vertrags- und privatärztliche Tätigkeit. Die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB finden Anwendung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Geltung des § 708 BGB (nur eigenübliche Sorgfalt) wird auch hinsichtlich der Erfüllung aller gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen untereinander ausdrücklich ausgeschlossen. Stattdessen soll die Haftung nach dem objektiven Sorgfaltsbegriff gelten. Sofern es sich bei den Gesellschaftern um Ärzte handelt, müssen diese im Arztregister eingetragen und zugelassene Vertragsärzte sein. Gesellschafter kann nur sein, wer nach § 95 Abs.1a SGB V gründungs-berechtigt ist und zwar ausschließlich: a) zugelassene Ärzte; b) anerkannte Praxisnetze nach § 87b Abs. 2 S. 3 SGB V; c) zugelassene Krankenhäuser; d) Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V; e) gemeinnützige Träger, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder f) Kommunen. Die Leistungserbringung im MVZ kann fachübergreifend erfolgen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Droscha, Gregor, Bad Feilnbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Stinshoff, Martina, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2020. | a) 30.12.2020 Inderwiesen | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat die Änderung der §§ 2 Pkt. 7 (Stammkapital und Geschäftsanteile), 3 Pkt. 12 (Vertretung), 4 Pkt. 13 (Gesellschafterversammlungen) und 4 Pkt. 14 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. | a) 14.04.2022 Sing |
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