Handelsregister · HRB 29460

Chronologischer Auszug

änro MVZ GmbH · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
änro MVZ GmbH

b)
Rosenheim
Geschäftsanschrift:
Leitzachstr. 4 a, 83026 Rosenheim

c)
Betrieb eines medizinischen
Versorgungszentrums im Sinne des § 95
SGB V zur Erbringung aller hiernach
zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen
Leistungen und aller hiermit im
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten,
sowie Bildung von Kooperationen mit
ambulanten und stationären
Leistungserbringern der
Krankenhausbehandlung und der Vorsorge
und Rehabilitation und nicht-ärztlichen
Leistungserbringern im Bereich des
Gesundheitswesens einschließlich des
Angebots und der Durchführung neuer
ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. die
integrierte Versorgung. Die
Leistungserbringung des MVZ umfasst die
gesamte vertrags- und privatärztliche
Tätigkeit. Die Vorschriften der §§ 705 ff.
BGB finden Anwendung, soweit in diesem
Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist.
Die Geltung des § 708 BGB (nur
eigenübliche Sorgfalt) wird auch
hinsichtlich der Erfüllung aller
gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen
untereinander ausdrücklich
ausgeschlossen. Stattdessen soll die
Haftung nach dem objektiven
Sorgfaltsbegriff gelten. Sofern es sich bei
den Gesellschaftern um Ärzte handelt,
müssen diese im Arztregister eingetragen
und zugelassene Vertragsärzte sein.
Gesellschafter kann nur sein, wer nach § 95
Abs.1a SGB V gründungs-berechtigt ist und
zwar ausschließlich: a) zugelassene Ärzte;
b) anerkannte Praxisnetze nach § 87b Abs.
2 S. 3 SGB V; c) zugelassene
Krankenhäuser; d) Erbringer nichtärztlicher
Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V;
e) gemeinnützige Träger, die aufgrund von
Zulassung oder Ermächtigung an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
oder f) Kommunen. Die
Leistungserbringung im MVZ kann
fachübergreifend erfolgen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Droscha, Gregor, Bad Feilnbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dr. Stinshoff, Martina, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2020.
a)
30.12.2020
Inderwiesen
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat die
Änderung der §§ 2 Pkt. 7 (Stammkapital und
Geschäftsanteile), 3 Pkt. 12 (Vertretung), 4 Pkt. 13
(Gesellschafterversammlungen) und 4 Pkt. 14
(Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
a)
14.04.2022
Sing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.