Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft verfolgt insbesondere folgende Zwecke: - Die Sicherung des Überlebens mittelständisch geprägter, insbesondere vertragsärztlicher/psychotherapeutischer zahnärztlicher Versorgungsstrukturen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen; - die Verbesserung und Förderung der vertragsärztlichen sowie privatärztlichen medizinischen Versorgung in Zusammenarbeit auch mit den kassenärztlichen Vereinigungen im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; - Schutz der an der vertragsärztlichen Versorgung als Leistungserbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei gleichzeitiger Beschränkung der vergüteten Leistungen; - die Sicherung der Marktposition insbesondere der niedergelassenen Vertragsärzte/Psychotherapeuten/ Zahnärzten gegenüber Krankenkassen sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; - die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine alleinige Verhandlungskompetenz der kassenärztlichen Vereinigung besteht, der Abschluss entsprechender Vergütungsvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Empfangnahme und die Auszahlung der Vergütung; - die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder; - die Nutzung von Rationalisierungseffekten z.B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften; - die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder; - die politische Interessenvertretung und - das Marketing für ihre Mitglieder; - die Beteiligung an Unternehmen zur Erreichen der vorgenannten Ziele.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Woltmann
Wildeshausen
Vorstand
Volker Kuhlmann
Wildeshausen
Vorstand
Tilo Brunnée
Bad Zwischenahn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 24.11.2001 zuletzt geändert am 01.06.2005
Die Generalversammlung vom 31.06.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 1 (Präambel), § 2 (Firma und Sitz), § 3 (Zweck und Gegenstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 18.06.2008 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Präambel), § 2 (Firma), § 9 (Ausschluß), § 10 Auseinandersetzung ), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 24 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte in der Generalversammlung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Niederschrift), § 37 d (Aktives Wahlrecht), § 37 e (Wahlverfahren), § 39 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) , § 48 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 19 (Zusammensetzung des Vorstandes) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 12 (Pflichten der Mitglieder) und § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte in der Generalversammlung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 39 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.05.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Zustimmungsbedürftige Rechtshandlung), § 20 (Willensbildung des Vorstands), § 24 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte in der Generalversammlung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagungsordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen) und § 35 (Niederschrift) sowie die Einfügung von § 27a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung), § 27b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 27c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzversammlung in Bild und Ton und Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.11.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 153 Amtsgericht Delmenhorst getreten. Freigegeben am 12.01.2006.
Beschluss Bl 5 ff Sdb II
Beteiligt an HRA 201016, AG Oldenburg.
Satzungsändernder Beschluss vom 18.6.2008 Bl. 71 ff
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal 5 Mitgliedern.
Geschäftsanschrift von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.