Handelsregister · GnR 1074
Chronologischer Auszug
AdvoLead Cloud Computing e.G. · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AdvoLead Cloud Computing e.G. b) Hamburg c) 1)a.Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. b. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder bei deren Berufstätigkeit mit allen Leistungen, insbesondere beim Aufbau, Erhalt und Zertifizierung einer Büroorganisation auf hohem Qualitätsniveau, bei der Nutzung elektronischer Datenverarbeitung und Kommunikation und der Organisation von rechts- und steuerberatenden sowie Beratungsleistungen. c.Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, aa) Erbringung von Leistungen für den elektronsichen Rechts- und Geschäftsverkehr, bb) Betrieb eines Rechenzentrums zur Datenverarbeitung und -speicherung, cc) Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, sowie dd) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen. 2) Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist zugelassen 3) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auch dann zulässig, wenn deren Geschäftsbetrieb Personen und Gesellschaften im Sinne von § 3 einschließt, die nicht Mitglieder der AdvoLead Cloud Computing e. G. sind (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz). Der Geschäftsbetrieb mit diesen Unternehmen und Körperschaften ist zulässig, wenn er der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder dient. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser stets allein zur Vertretung berechtigt. Einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Vorstand: Behrens, Martin, Freiburg, *XX.XX.XXXX gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vorstand: Oberdorf, Ulrich, Dannstadt- Schauernheim, *XX.XX.XXXX gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vorstand: Hoge, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Schmid, Anton, Abensberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 23.01.2014. | a) 09.02.2015 Ulmer | |
| 2 | a) Die Generalversammlung vom 11.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 28 beschlossen. | a) 21.07.2015 Waters |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.