Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende kann einen Geschäftsführer bestellen, der dem Vorstand nach § 26 BGB ebenfalls angehört. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein bei Rechtshandlungen, die den Verein bis max. 12.000 EUR pro Jahr verpflichten, allein. Ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein zu zweit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Werner Jakob
Rudersberg
Vorstand
Ernst Jakob
Fichtenberg
Vorstand
Sabrina Jakob
Rudersberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.2021.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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