Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab EUR 5000.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Vadim Tschalikow
Berlin
274
Inna Slaschinina
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.