Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hendrik Pieper
Winsen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 194
Martin Henne
Pinneberg
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Reinhard Herden
Hochdonn
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 285
Kim Katharina Münster
Quarnstedt
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 285
Corinna Schack
Norderstedt
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
011
Firma berichtigend eingetragen
024
Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: 1) Die Generalversammlung vom 24.06.1967 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.1967 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Selbsthilfe eGmbH mit Sitz in Garstedt durch Übernahme beschlossen. 2) Die Vertreterversammlung vom 14.06.1969 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.1969/ 08.04.1969 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Wohnbau-Gilde Schleswig-Holstein e.G.m.b.H. mit Sitz in Elmshorn durch Übernahme beschlossen. 3) Die Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg, (Amtsgericht Pinneberg, GnR 108 PI) ist aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 26.4.2001, durch Beschluss der Generalversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG vom 28.06.2001 und Beschluss der Vertreterversammlung dieser Genossenschaft - als übernehmende Genossenschaft - vom 30.06.2001 durch Übertragung ihres Vermögens durch Aufnahme mit dieser Genossenschaft verschmolzen.
007
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR Bei einer Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.