Handelsregister · GnR 102 NO

Registerinformationen

ADLERSHORST Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Kiel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ADLERSHORST Baugenossenschaft eG
Rechtsform
eG
Sitz
Norderstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 102 NO
Gericht
Amtsgericht Kiel
Letzte Eintragung
14.11.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Sie errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

274

Hendrik Pieper

Winsen

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
194

Martin Henne

Pinneberg

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
285

Reinhard Herden

Hochdonn

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
285

Kim Katharina Münster

Quarnstedt

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
285

Corinna Schack

Norderstedt

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

011

  • Firma berichtigend eingetragen

024

  • Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: 1) Die Generalversammlung vom 24.06.1967 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.1967 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Selbsthilfe eGmbH mit Sitz in Garstedt durch Übernahme beschlossen. 2) Die Vertreterversammlung vom 14.06.1969 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.1969/ 08.04.1969 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Wohnbau-Gilde Schleswig-Holstein e.G.m.b.H. mit Sitz in Elmshorn durch Übernahme beschlossen. 3) Die Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg, (Amtsgericht Pinneberg, GnR 108 PI) ist aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 26.4.2001, durch Beschluss der Generalversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG vom 28.06.2001 und Beschluss der Vertreterversammlung dieser Genossenschaft - als übernehmende Genossenschaft - vom 30.06.2001 durch Übertragung ihres Vermögens durch Aufnahme mit dieser Genossenschaft verschmolzen.

007

  • Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR Bei einer Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.