Handelsregister · HRA 1259

Chronologischer Auszug

Adler-Apotheke Inhaber Fabio Nobre e. K. · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Adler-Apotheke Hilmar Porr e.K.

b)
Bad Kreuznach
a)
Der Inhaber vertritt stets einzeln. (Überflüssig, da der
Einzelkaufmann niemanden vertritt)

b)
Inhaber:
Porr, Hilmar, Apotheker, Bad Kreuznach
a)
Einzelkaufmann
a)
28.10.2005
Kaufhold

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.12.1952
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
28.10.2005.
2b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Mannheimer Straße 208, 55543 Bad
Kreuznach
a)
20.01.2010
Kaiser
3a)
Adler-Apotheke Inhaberin Gertrud Velden e.
Kfr.

b)
Geschäftsanschrift:
Mannheimer Straße 201, 55543 Bad
Kreuznach
b)
Nunmehr
Inhaber:
Velden, Gertrud, Stromberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Porr, Hilmar, Apotheker, Bad Kreuznach
a)
Einzelkauffrau

b)
Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts des bisherigen
Inhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf
den neuen Inhaber ist ausgeschlossen worden. Die Firma ist
geändert.
a)
15.06.2012
Höning

b)
Fall 3
4a)
Adler-Apotheke Inhaber Fabio Nobre e. K.
b)
Nunmehr
Inhaber:
Do Espirito Santo Nobre, Fabio Jose, Bad Kreuznach,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Inhaber:
Velden, Gertrud, Stromberg, *XX.XX.XXXX
a)
Nun:
Einzelkaufmann

b)
Die Firma ist geändert.

Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
19.01.2021
Schneider

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.