Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Erwerber haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers. Die im Betrieb begründeten Forderungen gehen nicht auf den Erwerber über.
Der Erwerber haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der früheren Geschäftsinhaberin. Die im Betrieb begründeten Forderungen gehen nicht auf den Erwerber über.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 2
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.