Handelsregister · HRB 3349

Registerinformationen

Adlatus Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Adlatus Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Laubach
Geschäftsanschrift
Lessingstraße 7, 35321 Laubach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3349
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
15.09.2011
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Erika Frins

Laubach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Andreas Ernst Schreiber

Rabenau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern, soweit sie Steuerberater oder Personen sind, die gem. § 50 Abs. 2 StBerG den Steuerberatern gleichgestellt sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer soweit sie Steuerberater oder Personen sind, die gem. § 50 Abs. 2 StBerG den Steuerberatern gleichgestellt sind, durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.04.1999

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Prokura kann grundsätzlich Personen erteilt werden, die nach § 3 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Wird ausnahmsweise anderen Personen Prokura erteilt, ist nur eine Gesamtvertretung in Gemeinschaft mit einem Steuerberater zulässig.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.