Handelsregister · HRB 23591
Chronologischer Auszug
ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT b) Chemnitz c) beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung und -beratung, Altersvorsorge, Steueroptimierungen, Nachfolgeregelungen, nicht jedoch Rechtsund Steuerberatung; Erbringung von Finanzdienstleistungen als Anlage- und Abschlussvermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung gemäß KWG § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 3. Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln; Maklertätigkeit gemäß § 34 c GewO | 150.000,00 EUR | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Dutz, Michael, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Vorstand: Weigelt, Sören, Hohenstein-Ernstthal, *XX.XX.XXXX Vorstandsvorsitzender: Geupel, Stephan, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 17.11.2006 mit Nachtrag vom 09.01.2006. b) Entstanden durch Umwandlung der ADLATUS Vermögensund Finanzierungsplanungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 19926). Die Gesellschaft hat am 01.02.2004 mit Nachträgen vom 01.09.2004, 17.09.2004 und 21.07.2006 mit Herrn Stephan Geupel in Lichtenau einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. | a) 25.06.2007 Frey | |
| 2 | c) Erbringung von Finanzdienstleistungen nämlich, Anlagevermittlung ( 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1 KWG); Anlageberatung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG); Abschlussvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. KWG); Finanzportfolioverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG); Platzierungsgeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Weiter ist Gegenstand der Gesellschaft beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung; Vermögensplanung und beratung; Altersvorsorge; Steueroptimierungen; Nachfolgeregelungen, nicht jedoch Rechtsund Steuerberatung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Maklertätigkeit gemäß § 34 c GewO. | a) Die Hauptversammlung vom 27.02.2008 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 12.03.2008 Hirschberg | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Weigelt, Sören, Hohenstein-Ernstthal, *XX.XX.XXXX | a) 12.06.2008 Jentsch | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz Von Amts wegen eingetragen gemäß § 18 EGAktG. | a) 21.06.2010 Jentsch | ||||
| 5 | c) Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönilchen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechtsund Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermiiteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO) | a) Die Hauptversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck), 12 (Aufsichtsratsvorsitzender) der Satzung beschlossen. | a) 11.09.2013 Hirschberg | |||
| 6 | c) Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechtsund Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO) | a) 23.09.2013 Hirschberg b) Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 5, Spalte 2c. Von Amts wegen eingetragen. | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung des § 7 (Art der Aktien) der Satzung beschlossen. | a) 04.07.2014 Hirschberg | ||||
| 8 | 250.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 08.08.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss derselben Hauptversammlung ist die Satzung in den §§ 6 (Grundkapital), 7 (Art der Aktien) geändert. | a) 23.12.2016 Hirschberg | |||
| 9 | b) Neu vorgetragen wegen geändertem Wohnsitz, nun: Vorstandsvorsitzender: Geupel, Stephan, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | b) Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 01.02.2004 mit Nachträgen vom 01.09.2004, 17.09.2004 und 21.07.2006 mit Herrn Stephan Geupel in Lichtenau (jetzt: Chemnitz) ist durch Eintragung der Kapitalerhöhung am 23.12.2016 zum 23.12.2016 beendet. | a) 18.01.2017 Hirschberg | |||
| 10 | c) Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, nämlich die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 2 Absatz 2 Nummer 3 Wertpapierinstitutsgesetz- nachfolgend WplG abgekürzt), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 2 Absatz 2 Nummer 4 WpIG), Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung, § 2 Absatz 2 Nummer 5 WpIG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 2 Absatz 2 Nummer 8 WpIG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 15 Absatz 3 WpIG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung als Dienstleistung für andere mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen (nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung), Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler, § 34c Absatz 1 Nummer 1 GewO), Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, mit Ausnahmen von Verträgen im Sinnne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Darlehensvermittler, § 34c Absatz 1 Nummer 2 GewO), Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierunghilfen im Sinne des § 506 BGB oder Beratung Dritter zu solchen Verträgen (Immobiliardarlehensvermittler; § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO). | a) Die Hauptversammlung vom 03.12.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 3 (Zweck). | a) 16.02.2022 Hirschberg |
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