Handelsregister · HRB 200131

Registerinformationen

Adess AG · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Adess AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Balanstraße 73, 81541 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 200131
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
30.07.2025
Abrufstand
24.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwurf, Entwicklung, Abänderung, Herstellung und Vertrieb von Kraftfahrzeugen, insbesondere von solchen für Motorsport-Zwecke und von sportlichen Motorfahrzeugen, Entwurf, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Spezialteilen für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Motorsport-Zwecke und sportliche Motorfahrzeuge sowie Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Carlos Manuel Tavares Dias

Povoa de Santarem

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Stéphane Chosse

Lissabon

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 7.5.2012.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des § 11 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat aufgrund des Formwechselplans vom 06.06.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 06.06.2025 den grenzüberschreitenden Formwechsel in die gleichzeitig errichtete Sociedade por quotas - Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach portugiesischen Recht unter der Firma ADESS Lda mit Sitz in Vialonga/Portugal beschlossen. Die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, in den die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, wirksam.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.